Zum Thema folgende Zitate (Stand: 10.03/21.02.2020, keine Haftung für Links):
Mit der Drohnen-Verordnung von 2017 wurde die bisherige Trennung nach dem Zweck eines Drohnen-Fluges größtenteils aufgehoben und nun gelten dieselben Regeln für Freizeitflieger und gewerbliche Anwender. [01]
Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen über 5 kg und für den Betrieb bei Nacht ist eine Erlaubnis erforderlich. [02]
Ein gesetzliches Mindestalter für das Fliegen von Drohnen gibt es unseres Wissens nach nicht – dies wird aber in der Regel durch die notwendigen Versicherungen bzw. Versicherungsgesellschaften vorgegeben. [03]
Es gibt in den einzelnen Bundesländern und Gemeinden unterschiedliche Regelungen zu Flugverbotszonen, Aufstiegshöhen und Umweltschutz. [04]
Der DFS-DrohnenCheck unterstützt Sie bei der Vorbereitung eines sicheren Drohnenflugs und gibt Ihnen Hinweise auf eventuell benötigte Genehmigungen. [05]
Besitzer von Flugmodellen ab zwei Kilogramm brauchen neben der Kennzeichnung am Gerät noch einen Kenntnisnachweis, dass sie die Drohne bedienen können. [06]
Wenn Sie eine Drohne benutzen möchten, schließen Sie vor dem ersten Start unbedingt eine entsprechende Haftpflichtversicherung ab. [07]
Es gibt jedoch immer mehr Menschen, die Drohnen auch privat nutzen möchten, um beispielsweise mit einer daran gekoppelten Kamera atemberaubende Luftaufnahmen anzufertigen. [08]
Links:
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Ich bin mir sicher, wir können die Dinge auf einfache Art und Weise regeln, ohne Anwälte reicher zu machen.
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